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Kurzantwort: Das spanische Tierschutzgesetz 7/2023 gilt seit dem 29. September 2023, doch Ende Oktober 2026 fehlt noch immer die Verordnung, die den Kurs für Hundehalter, die Mindestdeckung der Haftpflichtversicherung und das staatliche Registersystem regeln soll. Da die Parlamentswahlen für den 29. November angesetzt sind, halten Fachverbände eine Verabschiedung davor für unwahrscheinlich. Mikrochip und Versicherung bleiben trotzdem Pflicht.
Diese Frage hören wir besonders oft: Muss ich den Kurs schon machen, um einen Hund zu halten? Welche Versicherung brauche ich? Die kurze Antwort: Das Gesetz legt die Pflichten fest, viele Details hängen aber von Vorschriften ab, die noch nicht im spanischen Amtsblatt (BOE) erschienen sind.
Was Ende 2026 noch offen ist
Laut einem Bericht von Libertad Digital vom 14. Oktober 2026 sind diese Teile des Gesetzes noch nicht umgesetzt:
- Kurs für verantwortungsvolle Haltung: Artikel 30 verlangt von künftigen Hundehaltern eine kostenlose und unbefristet gültige Schulung, doch weder Form noch Inhalte noch Nachweis sind festgelegt.
- Haftpflichtversicherung: Das Gesetz fordert eine Police, die Schäden an Dritten während des gesamten Hundelebens abdeckt; die Mindestdeckungssumme bleibt der Verordnung vorbehalten.
- Register: Das staatliche System zur Koordination der regionalen Register ist nicht fertig, und auch die Bedingungen für das Register privater Züchter fehlen.
- Allgemeine Verordnung: Die öffentliche Anhörung zur Umsetzung von 25 Artikeln des Gesetzes begann im Juni 2025, verabschiedet ist sie nicht.
Die Wahlen am 29. November erschweren den Zeitplan
Am 6. Oktober 2026 veröffentlichte das BOE das Königliche Dekret 806/2026, das die Cortes auflöst und Parlamentswahlen für Sonntag, den 29. November, ansetzt. Der Tierschutzverband FAUNA hält es laut demselben Medium für "sehr schwierig", die Verordnungen vor diesem Datum fertigzustellen. Mit kurzfristigen Neuigkeiten zum Kurs oder zur Versicherungssumme ist daher eher nicht zu rechnen.
Was für Hundehalter bereits Pflicht ist
- Mikrochip und Eintragung im Tierregister der jeweiligen autonomen Gemeinschaft.
- Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten. Viele Hausratversicherungen schließen Haustiere bereits ein – prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie eine neue abschließen.
- Den Hund nicht unter lebensgefährlichen Bedingungen allein im Fahrzeug lassen und nicht dauerhaft anbinden.
- Die regionalen und kommunalen Vorschriften am Wohnort, die strenger sein können, etwa Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen oder eine festgelegte Versicherungssumme.
Praktische Tipps, bis die Verordnung kommt
- Seien Sie skeptisch bei kostenpflichtigen Kursen, die sich als »offizieller Pflichtkurs« ausgeben: Laut Gesetz wird er kostenlos sein, und ein Format gibt es noch nicht.
- Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen, dass die Police die Haftpflicht für Ihren Hund abdeckt, und bewahren Sie das Dokument beim Impfpass auf.
- Informieren Sie sich über die Verordnung Ihrer Gemeinde, denn im Alltag verhängt meist sie die Bußgelder.
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Häufige Fragen
Kann ich ein Bußgeld bekommen, weil ich den Halterkurs nicht gemacht habe?
Der Kurs steht im Gesetz, doch solange die regelnde Verordnung fehlt, gibt es keinen festgelegten offiziellen Kurs. Verfolgen Sie die Neuigkeiten im BOE und in Ihrer Region.
Welche Mindestdeckung muss die Versicherung meines Hundes haben?
Das staatliche Gesetz überlässt die Mindestsumme der Verordnung. Einige Regionen und Gemeinden legen bereits eigene Beträge fest, vor allem für potenziell gefährliche Hunde – prüfen Sie daher die lokalen Vorschriften.
Was passiert mit dem Gesetz, wenn die Regierung wechselt?
Das Gesetz 7/2023 bleibt in Kraft, solange es nicht durch ein anderes Gesetz geändert wird. Ändern können sich Tempo und Inhalt der Durchführungsverordnungen.
Dieser Artikel dient nur der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. In konkreten Fällen ziehen Sie bitte den offiziellen Text oder eine Fachperson zurate.
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Quellen:




